Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Maßgebliche Bedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Auftragsnehmer und Auftraggeber. Sie gelten auch, wenn der Auftraggeber insbesondere bei Auftragserteilung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei den, diese würden ausdrücklich zugestimmt.

2. Gewährleistung

2.1.1. Wir übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den von uns erbrachten Leistungen und gelieferten Waren: Während eines Zeitraumes von sechs Monaten nach Ausführung des Auftrages hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Auftrageber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.

2.1.2. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.

2.2. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

2.3. Soweit vorstehend nicht anders geregelt, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

2.4 Programmierfehler (Bugs) in der Software sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Haftung aus Delikt

Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor.

4.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet.

4.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der gelieferten Waren durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetztes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird. Bei Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:

4.4. Der Besteller darf die gelieferten Waren weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hatunverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zu Verfügung zustellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

4.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Dienstleistungen sind bei Übergabe des Liefergegen-standes und nach Leistungserbringung – unabhängig vom Erfolg – zur Zahlung fällig.

5.2. Scheckhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

5.3. Verzugszinsen berechnen wir mit 3% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mir einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.

5.4. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlung wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

6. Schutzrechte

Der Auftraggeber sichert zu und haftet gegenüber dem Auftragnehmer, dass er die vom Auftragnehmer geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten dem Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass er keinerlei Daten des jeweiligen Auftraggebers übernehmen, selber nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern er hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unsern Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

8. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.